Die Europäische Union will Firmenbeteiligungen und -übernahmen durch chinesische und andere ausländische Investoren gründlicher unter die Lupe nehmen. Der Handelsausschuss des Europaparlaments hat am 28.05.2018 einem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zugestimmt, der einen europaweiten Austausch- und Prüfmechanismus vorsieht. Die EU-Länder sollen sich gegenseitig frühzeitig über Investitionen informieren und Bedenken anmelden können, wenn sie Sicherheit oder öffentliche Ordnung gefährdet sehen. Das letzte Wort über eine Übernahme hat aber weiterhin das jeweilige EU-Land.
Reinhard Bütikofer, Industriepolitiker in der Grünen/EFA-Fraktion, meint dazu:
„In der Handelspolitik und bezüglich Auslandsinvestitionen muss die EU über neue Wege nachdenken, wie sie ihre Werte und Interessen durchsetzen kann. Die internationale Großwetterlage wird für die EU erkennbar ungemütlicher, was sich auch in den Wirtschaftsbeziehungen niederschlägt. Es ist gut, dass das Europäische Parlament an dieser Neuorientierung aktiv mitwirkt und zum Teil den Mitgliedstaaten sogar vorausgeht.
Die Entscheidung des Handelsausschusses INTA ist ausgewogen, maßvoll, realistisch und wird – wenn der EU-Ministerrat mitzieht – auch wirksam sein. Die Überprüfung von Investitionen aus Drittstaaten unter den Gesichtspunkten von Sicherheit und öffentlicher Ordnung stellt kein industriepolitisches Instrument dar. Schon gar nicht ist sie protektionistisch. Wo solche ausländischen Investitionen Bestandteile politischer Strategien sind, die sich möglicherweise negativ auf Sicherheit und öffentliche Ordnung in europäischen Ländern auswirken, soll die EU in Zukunft gemeinsam genauer hinschauen.
Anders als in China und anders als künftig auch in den USA wird der Prüfmechanismus, wie ihn der Handelsausschuss einrichten möchte, keine einzige wirtschaftliche Branche für Auslandsinvestitionen verschließen.
Es ist jetzt wichtig, dass auch der Ministerrat noch unter der bulgarischen Präsidentschaft seine Position festlegt. Auf der Basis dessen, was Kommission und Parlament vorgearbeitet haben, ist die Verabschiedung einer wirksamen Regelung bis Ende des Jahres möglich.“