EuGH-Entscheidung zum Singapur-Abkommen

Zur EuGH-Entscheidung zum Singapur-Abkommen meint Reinhard Bütikofer, Berichterstatter des Europaparlaments für die EU-ASEAN-Beziehungen und Vorsitzender der Europäischen Grünen Partei (EGP):

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Freihandelsabkommen mit Singapur schafft willkommene Klarheit. Der Versuch der Kommission, sich zusätzliche Kompetenzen anzueignen, ist gescheitert. Es bleibt dabei: Wo die Mitgliedstaaten in ihren eigenen Kompetenzen berührt sind, müssen Freihandelsabkommen auch durch die Parlamente der Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

Für das schon ausgehandelte Abkommen mit Singapur muss sich die Kommission jetzt schnell entscheiden. Will sie das ganze Abkommen auf die lange Bank schieben, nur um an einem Mechanismus zum privilegierten Schutz ausländischer Investoren festzuhalten? Besser wäre es, den privilegierten Investorenschutz abzutrennen und das Freihandelsabkommen, das ansonsten in die alleinige EU-Kompetenz fällt, schnell in Kraft zu setzen. Es zeigt sich erneut, dass der Versuch mächtiger Lobbys, sich eine rechtliche Sonderbehandlung zu verschaffen, der Entwicklung der europäischen Handelspolitik im Wege steht, statt sie zu fördern. Das war schon bei TTIP so und das war bei CETA so, das ist beim Singapur-Abkommen so. Irgendwann sollte die Europäische Kommission ein Einsehen zeigen.

Selbstverständlich wird die Auseinandersetzung über die inhaltliche Ausgestaltung von EU-Freihandelsabkommen weitergehen. Der Widerstand gegen Regelungen, die einseitig Wirtschaftsinteressen begünstigen, bleibt weiterhin notwendig. Darin liegt eine zentrale Aufgabe des Europäischen Parlaments, ohne dessen Zustimmung kein Handelsabkommen in Kraft treten kann. Trotzdem ist es ein Erfolg, dass mit diesem Urteil eine sehr wirksame Hürde gegen privilegierten Investorenschutz errichtet wurde.“