Europaparlament beschließt Regelung zur Bürgerinitiative

Das Europäische Parlament hat auf seiner heutigen Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen, in seine Geschäfts­ordnung eine verbindliche Regelung für die Anhörung erfolgreicher Europäischer Bürger­initiativen (EBI) aufzunehmen. Damit entsprach das Parlament der Position der Grünen, jeder Initiative, die die geforderte Zahl von einer Million UnterstützerInnen aus mindestens sieben Mitgliedsstaaten erfüllt, die Möglichkeit einer ausführlichen Anhörung zu geben. Bei diesen öffentlichen Anhörungen müssen Mitglieder des zuständigen Fach­ausschusses und des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments sowie der verantwortliche Kommissar oder ein hochrangiger Vertreter zugegen sein. Dadurch wird gewährleistet, dass die aufwändig initiierten Anliegen der BürgerInnen in den europäischen Institutionen Gehör finden und nicht durch unnötige bürokratische Hürden erschwert werden.

Das Instrument der EBI ist Teil des Vertrages von Lissabon und trat zum 1. April 2012 in Kraft. Seither sind bereits zehn Initiativen registriert worden, in denen beispielsweise die Ausweitung der europäischen Austauschprogramme  oder die Durch­setzung gentechnikfreier Landwirtschaft gefordert werden.

 

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